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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 05.05.2024, 12:11
gninneh gninneh ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.07.2014
Ort: Hannover
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Boot: Sealine 200
4.171 Danke in 1.100 Beiträgen
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Seit 2016 insgesamt 4x. Davon waren zwei innerhalb von einer Stunde . Ok, die zweiten, die mich ans Ufer gewunken haben, hab ich dann von ihren Kollegen vom Boot gegrüßt und dann haben sie mir nur ne gute Weiterfahrt gewünscht.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #52  
Alt 05.05.2024, 12:18
Benutzerbild von Dirk73
Dirk73 Dirk73 ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Niederwiesa
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Boot: Kaasbøll 590 mit 90 PS Mercury Seapro
133 Danke in 62 Beiträgen
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Habe mein Boot jetzt das 2. Jahr und bin gleich bei der ersten Ausfahrt auf der Elbe bei Dresden kontrolliert worden. Vor 3 Wochen wurde ich dann nochmal auf dem Senftenberger See kontrolliert. Sie wollten beide Male den Führerschein und die Bootspapiere sehen. Irgend wie ziehe ich die WSP an...
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  #53  
Alt 05.05.2024, 15:17
oliver67 oliver67 ist offline
Ensign
 
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Boot: Merry Fisher 645
62 Danke in 29 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Hondafahrer Beitrag anzeigen
Ich wurde letztes Jahr bei der Einfahrt in den Langenargener Hafen am Bodensee angehalten, und Nach papieren und Patent überprüft.
Grund war, hab die 300 mtr, Abstandsgrenze vom ufer nicht eingehalten.
dort scheinen sie öfter mal jemand zu kontrollieren, hab ich schon ein paar mal beobachtet..
__________________
Gruss vom Bodensee
Lutz
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  #54  
Alt 05.05.2024, 16:02
Benutzerbild von polterklumpen
polterklumpen polterklumpen ist offline
Commander
 
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Boot: Dumela
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455 Danke in 289 Beiträgen
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Also auf der Elbe bei Dresden würden wir jedesmal kontrolliert. Im Heimatrevier Dahme noch nie. Da sind wir aber auch bekannt. Auf den großen Kanälen mit viel Berufsschifffahrt 2-3 mal. Lehnitz noch nie.
__________________
Viele Grüße Tilo

In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber.
Keine Zeit dafür....
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  #55  
Alt 05.05.2024, 16:02
Benutzerbild von Puuh
Puuh Puuh ist offline
Admiral
 
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Ort: Bremen
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Boot: MAREX Consul
Rufzeichen oder MMSI: 211249670
2.454 Danke in 994 Beiträgen
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Moin!
Ich habe die Scheine gescannt auf dem Handy gespeichert - falls ich die Lappen einmal vergesse - was schon vorgekommen ist, die komplette Mappe zuhause vergessen. Ist aber gut gegangen, ohne Kontrolle.

Die "spannendste" Kontrolle habe ich mal auf der Außenweser erlebt, auf der Fahrt von Bremerhaven nach Wilhelmshaven. Ich fahre so gemütlich außerhalb des Fahrwassers, da kommt plötzlich ein stark motorisiertes RIB von hinten auf - mit coolen, in orange gekleideten Typen an Bord. Ich dachte erst, es wären die RIB Piraten oder sowas. Nein, das Schild POLIZEI sah ich erst auf den zweiten Blick. Ich sollte langsam fahren und Kurs halten. Dann stieg einer über auf mein Boot, wollte Führerschein und Bootsschein sehen, sonst nichts. Alles OK. In fünf Minuten war der Spuk vorbei. Ich glaube, die waren auf Ausbildungsfahrt.
__________________
“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh.
Gruß Volker
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  #56  
Alt 07.05.2024, 12:16
Benutzerbild von hein mk
hein mk hein mk ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: van de stadt 29
8.800 Danke in 4.643 Beiträgen
Standard Kontrollen durch Waschpo

Moin
In 45Jahren auf Unterelbe, Nordseewatten und Ostsee nur drei mal angehalten worden. Ein mal 1981 mit dem Segelboot: Vermeintlich falsche Fahrwasserseite, die Jungpullezisten haben die HH-Hafenordnung fehlinterpretiert, habe die dann mal gründlich gelesen und 25 DM trotzdem bezahlt, zweite mal mit Segelboot aber schon Maschinenfahrzeuglichter tatsächlich auf der falschen Fahrwasserseite. Das dritte mal war im Hafen Lübeck nach der Fahrt durch den ELK. Vorwurf zu schnell(gefühlt nicht gemessen). Meine Antwort: Kann nicht sein mit gelegtem Mast und unter Maschine kann mein Boot nur etwas mehr als 5Kn. Frage Spobootfüsch.? Meine Antwort: Brauche ich nicht, Dieselmotor hat nur 10Ps, steht auch im Flaggenzertifikat-- (in dem Ordner ist auch der Spobofüsch). Frage: Kleinfahrzeugkennzeichen? Antwort: Können sie am Heck lesen wenn ich jetzt weiter fahre. Letzte Frage: Wo soll es jetzt hingehen? Antwort: Teerhofinsel Mast stellen.
Fazit: Immer freundlich und sachlich bleiben seine Pflichten und Rechte aber genau kennen.
Gruß Hein
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  #57  
Alt 10.05.2024, 02:48
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das ist unzutreffend - der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol erfolgt aufgrund von §69 StGB, und der beinhaltet explizit die Einschränkung "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers". Zwar kannst Du eine Verurteilung nach §316 StGB selbstverständlich auch aufgrund von Führen eines Bootes unter Alkoholeinfluß haben, die KFZ-Fahrerlaubnis kann Dir aber nicht deswegen als Strafmaßnahme (genauer: als "Maßregeln der Besserung und Sicherung") entzogen werden.
Aha, und warum kann das dann grad beim (mit 1,6 Promille) Radfahren passieren? Zwar erst nach einer negativen MPU, aber trotzdem...
(OK, man könnte nun Haare spalten und sagen: der Entzug erfolgte ja nicht wg der Fahrt, sondern der negativen MPU- aber ähnlich könnte/wird es beim Boot fahren auch ablaufen)
Deutschland dürfte das einzige Land sein, bei dem sie dir wg betrunken Radfahren den Führerschein abnehmen, damit du dann mit dem Rad zur Arbeit fahren kannst....

zt- ich musste bisher einmal in Italien vorzeigen- Speeding in Laguna Gab aber nur ein dududu und ich hab danach festgestellt, das ich aus versehen den KFZ Führerschein vorgezeigt hatte ......
__________________
Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver

Geändert von Metalfriese (10.05.2024 um 03:00 Uhr)
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  #58  
Alt 11.05.2024, 11:37
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Aha, und warum kann das dann grad beim (mit 1,6 Promille) Radfahren passieren? Zwar erst nach einer negativen MPU, aber trotzdem...
(OK, man könnte nun Haare spalten und sagen: der Entzug erfolgte ja nicht wg der Fahrt, sondern der negativen MPU- aber ähnlich könnte/wird es beim Boot fahren auch ablaufen)
Deutschland dürfte das einzige Land sein, bei dem sie dir wg betrunken Radfahren den Führerschein abnehmen, damit du dann mit dem Rad zur Arbeit fahren kannst....

zt- ich musste bisher einmal in Italien vorzeigen- Speeding in Laguna Gab aber nur ein dududu und ich hab danach festgestellt, das ich aus versehen den KFZ Führerschein vorgezeigt hatte ......
Alkoholisiertes Fahrradfahren ist erstmal eine alleinige Straftat im Verkehr nach §315 StGB - genau das Gleiche wie alkoholisiertes Bootfahren.
Aufgrund dessen kann kein Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis nach §69 StGB festsetzen, allerdings kann (und wird bei einer Tat im Straßenverkehr) mit Sicherheit der Führerscheinstelle die Tatsache der Alkoholfahrt zur Kenntnis gebracht, die dann eine MPU anordnet (was ebenfalls noch kein Entzug der Fahrerlaubnis ist).
Erst falls die MPU nicht bestanden wurde entzieht dann die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis, allerdings nicht als Maßnahme der Besserung und Sicherung sondern aufgrund nicht vorhandener Eignung als Kraftfahrzeugführer - im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis nach §93 StGB gibt es hier auch keine Sperrzeit (die bei einer Trunkenheitsfahrt als Kraftfahrzeugführer regelmäßig zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängt wird), d.h. um eine erneute Fahrerlaubnis beantragen zu können muß in diesem Fall nur eine positive MPU beigebracht werden, wohingegen bei einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung idR zunächst die Sperrzeit abgewartet werden und dann eine positive MPU beigebracht werden muß.

Und der Unterschied zum alkoholisierten Fahren eines Bootes? Prinzipiell keiner, allerdings ist für alle Verstöße gegen schiffahrtsrechtliche Bestimmungen fast überall in Deutschland (außer in Thüringen) nicht das "normale" örtliche Amtsgericht zuständig (das idR allein aufgrund der Anzahl derartiger Verfahren einen kurzen Draht zu den Straßenverkehrsvehörden hat) sondern die dedizierten Schiffahrtsgerichte (22 an der Zahl). Da ist die Chance, daß die (nicht vorgeschriebene) Mitteilung einer vermuteten Alkoholabhängigkeit an die zuständige Straßenverkehrsbehörde unterbleibt also etwas höher...

lg, justme
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  #59  
Alt 11.05.2024, 16:49
Metalfriese Metalfriese ist offline
Vice Admiral
 
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



Alkoholisiertes Fahrradfahren ist erstmal eine alleinige Straftat im Verkehr nach §315 StGB - genau das Gleiche wie alkoholisiertes Bootfahren.
Aufgrund dessen kann kein Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis nach §69 StGB festsetzen, allerdings kann (und wird bei einer Tat im Straßenverkehr) mit Sicherheit der Führerscheinstelle die Tatsache der Alkoholfahrt zur Kenntnis gebracht, die dann eine MPU anordnet (was ebenfalls noch kein Entzug der Fahrerlaubnis ist).
Erst falls die MPU nicht bestanden wurde entzieht dann die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis, allerdings nicht als Maßnahme der Besserung und Sicherung sondern aufgrund nicht vorhandener Eignung als Kraftfahrzeugführer - im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis nach §93 StGB gibt es hier auch keine Sperrzeit (die bei einer Trunkenheitsfahrt als Kraftfahrzeugführer regelmäßig zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängt wird), d.h. um eine erneute Fahrerlaubnis beantragen zu können muß in diesem Fall nur eine positive MPU beigebracht werden, wohingegen bei einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung idR zunächst die Sperrzeit abgewartet werden und dann eine positive MPU beigebracht werden muß.
Ja, den Passus hatte ich auch wortwörtlich dazu im .net gefunden (nur halt nicht kopiert/verlinkt)
Letztendlich wird die MPU aber nur Aufgrund der Trunkenheitsfahrt verlangt, somit bleibt es halt bei der Haarespalterei, des es ja nicht am Rad fahren gelegen hätte....eben doch, denn einen Fußgänger wird es nicht treffen (ausser er verhält sich anderweitig strafrechtlich relevant im öffentlichen Verkehr). Als Fußgänger kann er rechtlich gesehen ja keine Verkehrsstraftat begehen (wie zweideutig )

Und der von Haus aus Führerscheinlose ist klar im Vorteil, da für ihn das Strafmaß per se geringer ausfällt.

Aber zurück zum Boot - gut, das ist grad in D sehr wahrscheinlich, das die Trunkenheitsfahrt dort nicht weiter verfolgt wird, so wie unsere Behörden miteinander kommunizieren
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Viele Grüße
Oliver
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  #60  
Alt 11.05.2024, 17:53
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Oliver
Aber zurück zum Boot...
Richtig! Wir besprechen hier das Thema "Führerscheinkontrollen auf dem Wasser".
Ich bitte dringend um Beachtung. Danke.

Klaus, in seiner Funktion als Moderator
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  #61  
Alt 11.05.2024, 18:39
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BurkhardB BurkhardB ist offline
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Ich bin seit 1961 auf dem Wasser und lediglich Anfang der 70er einmal kontrolliert worden. Damals gab es aber in Berlin noch keine Führerscheine und mein offenes Sportboot hatte einen 9 1/2 PS Motor und brauchte daher auch keine Registrierung, allerding einen Namen und den hatte es nicht. Mit einer Verwarnung im kleinen Wannsee kam ich davon und am nächsten Tag hatte mein Boot auch einen Namen.

Seit dieser Zeit bin ich in keine Kontrolle gekommen, sehe wohl sehr seriös aus.
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022)

Lady on Tour
Bin hier zu finden, wenn ich dort bin : Inoffizielle Boote-Forum Map; Reise 2023: Niederlande
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  #62  
Alt 13.05.2024, 06:40
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Bin ein bisschen erstaunt, dass ich am Herrentag nur ein Polizeiboot gesehen hab und das hat mich nicht mal angehalten. Glück gehabt, ein paar Minuten früher hätten sie mich mit Sicherheit mal kurz angehalten
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  #63  
Alt 13.05.2024, 08:05
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Bin ein bisschen erstaunt, dass ich am Herrentag nur ein Polizeiboot gesehen hab und das hat mich nicht mal angehalten. Glück gehabt, ein paar Minuten früher hätten sie mich mit Sicherheit mal kurz angehalten
Hattest wohl die Fender drin.

Zu Herrentag waren doch 99% Leihboote mit fetten Fendern auf der Seite unterwegs. Die wissen, wer ihre Pappenheimer sind.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #64  
Alt 13.05.2024, 10:53
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August 2023: kpl. Kontrolle vor Langenargen. Bootsausrüstung. Angelschein. Patent. Mein Spezi hat gemeint er sein in 30 Jahren kein einziges Mal am Bodensee kontrolliert worden. Die waren aber echt nett.
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Keep it simple!

Cheers

Marcus
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  #65  
Alt 13.05.2024, 14:02
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Hattest wohl die Fender drin.
Ist das ein Zeichen "hier keine Kontrolle nötig"? Gut zu wissen.
Hab die Fender immer drin, sind ja nicht umsonst, die Dinger und die, die ihre immer verlieren, hatten die bestimmt draußen.
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  #66  
Alt 13.05.2024, 14:13
uli07 uli07 ist offline
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An den Fendern draußen erkennt man Leihboote und neue Bootfahrer.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #67  
Alt 13.05.2024, 14:14
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Ist das ein Zeichen "hier keine Kontrolle nötig"? Gut zu wissen.
Hab die Fender immer drin, sind ja nicht umsonst, die Dinger und die, die ihre immer verlieren, hatten die bestimmt draußen.
Jup mehr als 4 Fender heißt "kontrolliert mich hart!"

Die 12m Charterboote haben idr 20 Fender, in allen formen und farben, draußen. Partyhausboote genauso.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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